Allgemeine Nutzungsbedingungen

1. Allgemein

(Nur die englische Version dieses Dokuments ist rechtlich bindend.) Durch (i) den Zugriff und die Registrierung auf Levuro.com (ii) oder die Registrierung eines Kontos in den Apps, (iii) die Unterzeichnung des Bestellformulars oder (iv) die Zustimmung zum Online-Kaufplan erklärt der Kunde, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Vertrag“) akzeptiert.

Er erklärt sich damit einverstanden, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten oder anderweitig vom Zugriff auf die Website und die Apps abzusehen.

1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Dienste auf levuro.com, die Apps und die anderen Dienste, die in dem erworbenen Plan angeboten werden.

1.2 Die auf levuro.com oder in den Apps angebotene Dienstleistung (nachfolgend: „Dienst“/„Dienstleistung“) wird von der Levuro AG, Torgasse 4, 8001 Zürich, Schweiz (nachfolgend: „Anbieter“) angeboten.

1.3 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Bestellformular oder dem Online-Kaufplan, eines SOW oder Anhangs werden diese Dokumente gemäss der folgenden Rangfolge ausgelegt:

1.3.1 in Bezug auf die Dienstleistungen:
(a) das Bestellformular oder der Online-Kaufplan; dann
(b) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; dann
(c) die Anlagen in der Reihenfolge ihrer Nummerierung; und

1.3.2 in Bezug auf Professionelle Dienstleistungen:
(a) die SOW; dann
(b) das Bestellformular oder der Online-Kaufplan; dann
(c) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; dann
(d) die Anlagen in der Reihenfolge ihrer Nummerierung.

 

2. Definitionen

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden grossgeschriebenen Wörter und Ausdrücke, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, die unten angegebene Bedeutung:

„Akzeptanzphase“: finden Sie in Abs. 4.7.
„App“: die mobilen Anwendungen „Levuro engage“ und andere Anwendungen, die auf https://itunes.apple.com/us/app/levuro-engage/id1308178619?mt=8 und https://play.google.com/store/apps/details?id=com.levuro.engage2 aufgeführt sind.
„Kunde“: die juristische Person, die diesen Vertrag abgeschlossen hat, wie im Bestellformular oder im Online-Kaufplan angegeben.
„Kundeninhalt“: wie in Abs. 6.1 definiert.
„Anfangsdatum“: das im Bestellformular angegebene Datum, welches das Anfangsdatum für die Erbringung der Dienstleistung und/oder der Professionellen Dienstleistungen durch Levuro und für den Kunden zur Zahlung der Gebühren ist.
„Vertrauliche Informationen“: wie in Abs. 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert;
„Leistungen“: von Levuro als Teil einer Professionellen Dienstleistung zu erbringen, der in einer SOW als solcher gekennzeichnet ist.
„Feature“: beschreibt eine neue Funktionalität, die den Diensten hinzugefügt wird, es kann auch eine spezifische Entwicklung ausschliesslich für einen oder mehrere bestimmte Kunden sein.
„Gebühren“: die zwischen den Parteien im Bestellformular oder Online-Kaufplan vereinbarten Gebühren und Preise.
„Anfangsbedingungen“: die anfängliche feste Laufzeit des Vertrags, die mit dem Anfangsdatum beginnt.
„Interner Benutzer“: wie in Abs 6.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert.
„Levuro AG“ oder „Levuro“: das Unternehmen, mit dem der Kunde diese Vereinbarung gemäss Abschnitt 2 des Bestellformulars abgeschlossen hat.
„Bestellformular“: wie im Dokument „ORDER FORM LEVURO SERVICE“ definiert.
„Online-Kaufplan“: wie in Abschnitt 5.1 definiert.
„Partei(en)“: Kunden und Levuro, die Parteien der Vereinbarung sind.
„Personenbezogene Daten“: sind personenbezogene Daten im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze.
„Professionelle Dienstleistungen“: sind Entwicklungs-, Anpassungs-, Programmier- und Beratungsleistungen, die vom Kunden im Rahmen einer SOW bestellt werden.
„Reserviertes geistiges Eigentum“: wie in Abs 4.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert.
„Anfrage“: ist jede Anfrage an einen Levuro-Server zum Laden einer Ressource, zum Tätigen eines Werbeaufrufs, zum Protokollieren eines Verfolgungsereignisses.
„Dienste“/“Dienstleistungen“: diese Vereinbarung zwischen den Parteien, die sich aus (a) dem Bestellformular, (b) den Anhängen des Bestellformulars (einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und (c), wenn Dienstleistungen erbracht werden, jeder SOW zusammensetzt.
„SOW“: die gegebenenfalls zusätzliche Vereinbarung zwischen den Parteien über die Erbringung von Professionellen Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung.
„SOW IP“: wie in Abschnitt 4.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert.
„Steuern“: wie in Abs. 5.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert.

  • „Laufzeit“: Dauer des Vertrages, die mit dem Beginndatum beginnt und wie in Abs. 8 beschrieben endet.

 

3. Dienstleistungen

Die „Dienstleistungen“ von Levuro umfassen die auf der Website und der App angebotenen Dienstleistungen sowie die, welche Ihnen über levuro.com basierend auf dem Online-Kaufplan oder dem Bestellformular angeboten werden.

Wenn und soweit im Online-Kaufplan oder im Bestellformular vereinbart, gewährt dieser Vertrag dem Kunden das Recht, die Dienstleistungen wie folgt zu nutzen:

3.1 Zugang zu den Dienstleistungen: Unmittelbar nach dem Beginndatum stellt Levuro dem Kunden in ausreichend gesicherter Weise die notwendigen Informationen und Zugangsdaten zur Verfügung, damit der Kunde auf die Dienstleistungen zugreifen und diese nutzen kann, wie im Online-Kaufplan oder im Bestellformular angegeben.

3.2 Recht zur Nutzung der Dienstleistungen: Levuro gewährt dem Kunden während der Laufzeit ein nicht ausschliessliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares weltweites Recht zur Nutzung der Dienstleistungen, wie in diesem Vertrag und dem geltenden Bestellformular oder Online-Kaufplan festgelegt.

3.3 Bedingungen: Die Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden ist abhängig von der Zahlung der Gebühren durch den Kunden und der Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Kunden.

3.4 Einschränkungen: Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, darf der Kunde die Dienstleistungen nicht weiterverkaufen, kopieren, modifizieren, verteilen, veröffentlichen, unterlizenzieren, öffentlich zugänglich machen, reproduzieren, vermieten, verleasen, teilen oder die Dienstleistungen oder das Recht des Kunden, die Dienstleistungen zu nutzen, an Dritte übertragen. Der Kunde darf die Dienstleistungen oder Teile oder Ergebnisse davon nicht zur Entwicklung oder Erbringung einer mit dem Dienst konkurrierenden Dienstleistung nutzen.

3.5 Kein Reverse Engineering: In keinem Fall darf der Kunde den Dienst rückentwickeln, disassemblieren, dekompilieren oder anderweitig versuchen, (i) Software-Schutzmechanismen zu unterbinden, zu vermeiden, zu entfernen, zu deaktivieren oder anderweitig zu umgehen oder (ii) den Quellcode der zugrundeliegenden Ideen, Algorithmen, Strukturen oder Organisationen aus der Dienstleistung abzuleiten, ausser in dem gesetzlich zulässigen Umfang und dann erst nach erfolgloser Anfrage an Levuro für Informationen, die zur Erreichung der Interoperabilität erforderlich sind.

3.6 Wahrung der Rechte: Levuro behält alle Rechte, Titel und Interessen für und an dem Dienst, einschliesslich aller geistigen Eigentumsrechte daran, unabhängig von der Region. Der Kunde erkennt an, dass er weder Eigentümer noch Erwerber zusätzlicher Rechte an den vorgenannten, nicht ausdrücklich im Rahmen des Vertrages gewährten Rechten ist.

3.7 Verfügbarkeit des Dienstes: Levuro unternimmt alle Anstrengungen, um den ordnungsgemässen Betrieb der Dienste zu jeder Zeit zu gewährleisten; dennoch garantiert Levuro nicht die ständige Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der Plattform. Levuro ist nicht verantwortlich für technische Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle. Eine Unterbrechung des Levuro-Service kann durch eine Unterbrechung bei Dritten wie Facebook, Twitter usw. entstehen. Jegliche Gewährleistungsrechte – implizit oder ausdrücklich – in Bezug auf den Dienst oder die Supportleistungen sind ausgeschlossen.

 

4. Professionelle Dienstleistungen

4.1 Erbringung von Professionellen Dienstleistungen: Levuro wird vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und Konditionen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die in der jeweiligen SOW vereinbarten Professionellen Dienstleistungen professionell und in Übereinstimmung mit den Industriestandards auszuführen.

4.2 Anforderung von Professionellen Dienstleistungen: Auf eine spezifische und detaillierte Anfrage des Kunden hin erstellt Levuro ein Angebot in Form eines SOW-Entwurfs. In einem solchen Entwurf der SOW sind die zu erbringenden Professionellen Dienstleistungen, die Bedingungen für diese Bereitstellung sowie die vom Kunden an Levuro zu zahlenden Gebühren, Kosten und Auslagen anzugeben. Der Klient muss dieses Angebot innert 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bestätigung annehmen. Erfolgt keine Annahme innert der oben genannten Frist, gilt das Angebot als abgelehnt, ausser wenn es im Vertrag explizit anders vereinbart wurde. Bis zur schriftlichen Annahme der angebotenen SOW ist Levuro nicht verpflichtet, die angebotenen Professionellen Dienstleistungen zu erbringen.

4.3 Änderungswunsch: Der Kunde kann jederzeit eine Änderung der Professionellen Dienstleistungen im Rahmen einer bestimmten SOW durch schriftliche Anfrage an Levuro unter Angabe der gewünschten Änderungen verlangen. Levuro wird den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Aufforderung darüber informieren, ob die Änderung durchgeführt werden kann, und, falls sie durchgeführt werden kann, einen Kostenvoranschlag für diese Änderungen und einen geänderten Kostenvoranschlag für die Erbringung der Professionellen Dienstleistungen gemäss der SOW vorlegen. Die Annahme dieses Angebots durch den Kunden muss innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt desselben erklärt werden, andernfalls gilt das Angebot als abgelehnt.

4.4 Liefertermin: Liefertermine oder andere Fristen für Levuro im Zusammenhang mit Professionellen Dienstleistungen sind unverbindlich, sofern in der jeweiligen SOW nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4.5 Reserviertes geistiges Eigentum: Zwischen dem Kunden und Levuro besitzen und halten Levuro oder seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Interessen an und an allem geistigen Eigentum, das Eigentum von Levuro oder seinen Lizenzgebern ist und das als Grundlage für oder in Erfüllung der Professionellen Dienstleistungen verwendet werden kann („Reserviertes geistiges Eigentum„).

4.6 SOW IP: Ausser wenn anderweitig vereinbart in den zuständigen SOW und bedingt von der vollen Zahlung der Gebühren für die respektive professionellen Dienstleistung einigen sich die Parteien, dass alles geistiges Eigentum, welches für den Klienten unter einem bestimmten SOW (“SOW IP”) erstellt wurde, in das geistige Eigentum des Klienten übergeht. Nach Eintritt der vollen Zahlung der vereinbarten Kosten im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung erfolgt der Transfer des SOW IP an den Klienten, welcher dazu verpflichtet ist, diesen Transfer zu akzeptieren.

Wenn und soweit eine solche Abtretung und/oder Übertragung von SOW IP nach geltendem Recht unmöglich ist, räumt Levuro dem Kunden gegen vollständige Zahlung der vereinbarten Gebühren ein ausschliessliches, weltweites, unbefristetes, unwiderrufliches und übertragbares Recht zur Nutzung des jeweiligen SOW IP ein.

Sofern in der jeweiligen SOW ausdrücklich angegeben, erstreckt sich diese Lizenz auch auf den Quellcode des jeweiligen Liefergegenstandes, falls vorhanden.

Wenn und soweit dies für die Nutzung von SOW IP erforderlich ist, wird Levuro dem Kunden gegen Zahlung einer in der SOW vereinbarten Gebühr oder, mangels einer solchen Vereinbarung, nach den aktuellen Lizenztarifen ein nicht ausschliessliches, übertragbares, weltweites Recht einräumen, das geschützte geistige Eigentum zusammen mit dem SOW IP während der Laufzeit zu nutzen.

4.7 Akzeptanzverfahren: Für Leistungen gilt das folgende Abnahmeverfahren:

4.7.1 Levuro wird den Kunden schriftlich darüber informieren, dass die betreffenden Leistungen oder Teile davon zur Abnahme bereit sind und ihm Zugang zu den Lieferungen gewähren.

4.7.2 Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von sieben (7) Werktagen nach Erhalt dieser Mitteilung zu prüfen und zu testen („Abnahmephase„).

4.7.3 Nach erfolgreichem Abschluss der Abnahmephase muss der Kunde innerhalb der für die Abnahmephase vereinbarten Frist seine Annahme schriftlich erklären. Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen oder Teile von Leistungen anzunehmen, die im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Beschreibung in der jeweiligen SOW hergestellt wurden. Die Abnahme kann nur vom Kunde wegen Sachmängeln der Leistungen verweigert werden. Alle anderen Mängel hindern den Kunde nicht daran, die Annahme der Leistungen zu erklären, sondern werden gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen behoben.

4.7.4 Am Ende der Abnahmephase ist ein schriftlicher Abnahmebericht zu erstellen und von beiden Parteien zu unterzeichnen. Vom Kunden während der Abnahmephase festgestellte Mängel sind im Abnahmeprotokoll zu beschreiben und die Gründe für die Verweigerung der Abnahme anzugeben.

4.7.5 Wird die Abnahme wegen eines Sachmangels verweigert, so hat Levuro den die Abnahme hemmenden Mangel unverzüglich zu beheben und die betreffenden Leistungen oder Teile davon gemäss den vorstehend aufgeführten Regeln zur Abnahme gemäss dem hierin beschriebenen Verfahren erneut vorzulegen.

4.7.6 Die Leistungen gelten als abgenommen, (i) wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Abnahmephase oder wie anderweitig vereinbart erklärt, sofern der Kunde zur Abnahme der jeweiligen Leistung verpflichtet ist; oder (ii) wenn der Kunde nach der Abnahmeprüfung (a) die Leistung wirtschaftlich verwertet oder anderweitig nutzt oder (b) die Leistung oder Teile davon in den produktiven Betrieb nimmt.

4.7.7 Werden Sachmängel nicht innerhalb der Frist nach Abs. 4.7.5 behoben, so ist der Kunde berechtigt, eine Reduktion der Gebühren zu verlangen. Im Falle einer Reduktion ist die Gebühr in dem Verhältnis zu mindern, in dem der Wert der erbrachten Leistung zu dem der fehlerfreien Leistung steht. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Ansprüche auf Schadenersatz bei fehlerhaften Leistungen. Alle weiteren Gewährleistungsrechte – impliziert oder ausdrücklich – in Bezug auf die Leistungen oder die Professionellen Dienstleistungen sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsrechte aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag verfallen nach zwölf (12) Monaten.

 

5. Bezahlung

5.1 Levuro wird dem Kunden zu Beginn eines jeden Monats die Nutzung der Dienstleistungen in Rechnung stellen.

5.2 Online-Kaufplan: Wählt der Kunde eine Dienstleistung aus und kauft die ausgewählte Dienstleistung mit seiner Kreditkarte gemäss den auf der jeweiligen Unterseite oder App online („Online-Kaufplan„) angegebenen Gebühren, ist die Zahlung mit Erhalt der Rechnung fällig. Der Kunde erkennt an, dass der von der Kreditkarte des Kunden belastete Betrag aufgrund der Wechselkurse je nach Land, in dem die Zahlungsmethode des Kunden ausgestellt wurde, der Art der verwendeten Zahlung, oder dem Land, in dem der Kunde die Zahlung durchführt, variieren kann.
Wenn die Zahlungsmethode oder Kreditkarte innerhalb des Zahlungsplans abläuft und der Kunde die Kreditkarteninformationen nicht aktualisiert, autorisieren Sie, dass Levuro Ihre Kreditkarte mit dem Rechnungsbetrag belasten kann und der Kunde für den Betrag verantwortlich bleibt.

5.3 Bei Kauf durch das Bestellformular: Levuro stellt in Rechnung und der Kunde zahlt die Gebühren wie im Bestellformular und in der Beschreibung der Dienstleistungen vereinbart. 30 Tage nach Erhalt der Rechnung sind alle Gebühren in der im Bestellformular angegebenen Währung fällig und zahlbar. Jeder Teil eines vom Kunden zu zahlenden Betrages wird ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung mit 18% pro Jahr oder dem höchsten nach geltendem Recht zulässigen Satz verzinst, je nachdem, welcher niedriger ist. Der Kunde erstattet Levuro die tatsächlich angefallenen Kosten für die Einziehung überfälliger Zahlungen.

5.4 Kosten der Nutzung: Es wird verstanden und vereinbart, dass der Vertrag als Nettodienstleistungsvertrag gedacht ist, und, sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist der Kunde für alle Kosten, Aufwendungen, Gebühren und Verbindlichkeiten jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Marketing, der Übertragung, oder der sonstigen Nutzung der Dienste während der gesamten Laufzeit verantwortlich.

5.5 Steuern: Ohne Einschränkung des Vorangegangenen ist der Kunde verantwortlich für, und zahlt, alle anwendbaren Steuern, Abgaben oder ähnlichen Gebühren (zusammen „Steuern„) (ausgenommen der Schweizer Einkommenssteuer, erhoben auf Levuro), die auf die Dienste erhoben werden, wo immer sie zur Verfügung gestellt oder verwendet werden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste anfallen können oder auf Zahlungen an Levuro im Rahmen dieses Vertrages anwendbar werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Mehrwertsteuer. Wenn solche Steuern vom Kunden nach geltendem Recht einbehalten werden müssen („Quellensteuern„), ist der Kunde verpflichtet, die erforderliche Steuerzahlung an die zuständige Steuerbehörde einzubehalten und zu leisten, die entsprechende Zahlung an Levuro jedoch so zu erhöhen, dass der tatsächlich an Levuro gezahlte Gesamtbetrag (abzüglich aller einbehaltenen Beträge) dem Betrag entspricht, der ohne eine solche Quellensteuerpflicht an Levuro gezahlt worden wäre. Das Vorstehende gilt jeweils für alle Zahlungen von Levuro an den Kunden im Rahmen des Revenue-Sharing-Modells (siehe Bestellformular).

5.6 Quellensteuern: Wenn Quellensteuern auf Zahlungen an Levuro im Rahmen dieses Vertrages anfallen, sollen die Parteien zusammenarbeiten und sich gegenseitig benachrichtigen und wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um einander alle notwendigen Dokumente zur Verfügung zu stellen und alle notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen, um eine Befreiung oder Rückerstattung zu erhalten, oder anderweitig eine solche Erhebung oder Anwendung dieser Steuern in einer wirtschaftlich angemessenen Weise zu handhaben. Wenn jedoch (i) dem Kunden eine Steuerpflicht auferlegt wird, für die er gemäß diesem Abschnitt verantwortlich ist, und der Kunde eine Zahlung an die zuständige Behörde geleistet hat, und (ii) wenn Levuro aufgrund dieser Steuer eine Steuergutschrift oder einen Steuernachlass erhalten hat, ist der Kunde berechtigt, diese Steuern in dem Umfang und in dem Betrag, in dem diese Gutschrift oder dieser Nachlass tatsächlich bei Levuro eingegangen ist, von etwaigen späteren Zahlungen des Kunden an Levuro gemäß diesem Vertrag abzuziehen. Das Vorstehende gilt jeweils für alle Zahlungen von Levuro an den Kunden im Rahmen des Revenue-Sharing-Modells (siehe Bestellformular).

 

6. Verantwortlichkeiten des Kunden

6.1 Kundeninhalte: Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Aktivitäten oder Unterlassungen im Rahmen der Levuro-Konten und/oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung durch einen Mitarbeiter des Kunden oder einen Auftragnehmer („Interne Benutzer„), unabhängig davon, ob er vom Kunden autorisiert wurde oder nicht, einschliesslich der Einhaltung aller geltenden Datenschutz- und anderen Gesetze durch Interne Benutzer. Er verpflichtet seine Internen Benutzer angemessen, den Schutz der Rechte und Interessen von Levuro gemäss dieser Vereinbarung zu gewährleisten.
Sie sind allein verantwortlich für die Kundeninhalte, die der Kunde oder Interne Benutzer des Kunden über den Levuro-Dienst hochladen, veröffentlichen, verlinken oder anzeigen („Kundeninhalte„). Levuro ist berechtigt, hochgeladene Kundeninhalte zu entfernen, die gegen diese Vereinbarung oder die Datenschutzerklärung verstossen.

6.2 Verantwortung im Hinblick auf externe Faktoren: Der Kunde ist allein verantwortlich für jede Unfähigkeit, auf die Dienste zuzugreifen oder sie zu nutzen, oder für jeden Ausfall der Dienste, der durch Defekt oder Inkompatibilität der Infrastruktur, Software oder Hardware verursacht wird, die vom Kunden oder den Endnutzern für den Zugriff oder die Nutzung verwendet wird.

 

7. Endbenutzer und Kundeninhalte – Benutzerdaten

7.1 Rechte an Kundeninhalten: Der Kunde oder seine Drittanbieter und Lizenzgeber behalten das Eigentum und alle Rechte an allen Kundeninhalten, Nutzungsdaten und Benutzerdaten. Der Kunde gewährt Levuro hiermit eine nicht ausschliessliche, unterlizenzierbare, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung von Kundeninhalten, soweit dies für die Bereitstellung der Dienste durch Levuro erforderlich ist. Dazu gehört unter anderem das Recht, den Kundeninhalt zu speichern, zu bearbeiten, zu modifizieren, öffentlich zugänglich zu machen, weiterzuverbreiten und technisch zu übersetzen, ihn in ein anderes Format zu konvertieren oder den Kundeninhalt für interne und Endbenutzer zugänglich zu machen. Der Kunde sichert hiermit zu und garantiert, dass er Eigentümer ist oder anderweitig über ausreichende Rechte verfügt, um Levuro diese Rechte zu gewähren.

7.2 Speicherung und Sicherung von Kundeninhalten: Abgesehen vom Betrieb der Levuro-Dienste im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen trägt Levuro keine Verantwortung oder Haftung für die Pflege von Kundeninhalten auf seinen Servern, und der Kunde ist allein für die Sicherung seiner Kundeninhalte verantwortlich. Levuro wird Benutzerdaten und Nutzungsdaten während der gesamten Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von nicht mehr als sieben (7) Kalendertagen aufbewahren. Der Kunde kann gegen zusätzliche Gebühren, basierend auf der aktuellen Preisliste von Levuro, die Speicherung von Benutzerdaten und Nutzungsdaten bis zu sechzig (60) Tage nach Beendigung des Vertrages verlangen.

7.3 Änderungen im Kundeninhalt: Der Kunde ist für alle Änderungen sowie das Sperren und/oder Löschen von Kundeninhalten verantwortlich. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Kundeninhalte. Der Kunde ist für alle Probleme verantwortlich und übernimmt das Risiko, die sich aus dem Kundeninhalt, der Genauigkeit, Vollständigkeit und Konsistenz aller dieser Kundeninhalte, Materialien und Informationen ergeben.

7.4 Einhaltung von Gesetzen und Nichtverletzungen: Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Kundeninhalte nicht gegen geltende Gesetze oder Rechte Dritter verstossen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, geistige Eigentumsrechte, persönliche oder Eigentumsrechte Dritter. Der Kunde sichert ferner zu und garantiert, dass die Kundeninhalte (i) in keiner Weise mit Diebstahl, Betrug, Drogenhandel oder anderen illegalen Aktivitäten in Verbindung stehen; (ii) kein Material im Zusammenhang mit Prostitution oder Pädophilie enthalten; (iii) kein diffamierendes, pornografisches, obszönes oder bedrohliches Material enthalten; (iv) weder wissentlich noch willentlich mit Viren infiziert sind, noch dies vernünftigermassen vermutet werden könnte; die Integrität oder Leistung der Dienste oder der darin enthaltenen Daten nicht beeinträchtigt und diese nicht zum Versenden unerwünschter E-Mails oder Textnachrichten verwendet werden.

7.5 Verantwortung: Der Kunde verpflichtet sich, dass seine Nutzung der Dienste und aller Kundeninhalte allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften oder Regeln entspricht, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Exportkontrollregeln und optionale Standards wie PCI, und keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird alle rechtsverletzenden Inhalte von der Kundenseite entfernen, wie es das geltende Recht vorschreibt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Zustimmung eines Endbenutzers oder Internen Benutzers einzuholen oder andere Anforderungen zu erfüllen, um die Dienste in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen anzubieten und zu nutzen.

7.6 Verwendung von Ideen: Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Levuro alle Kommentare, Ideen, Analysedaten und/oder Fehlerberichte, die der Kunde Levuro zur Verfügung stellt oder die von Levuro im Zusammenhang mit dem Betrieb der Dienste in unpersönlicher Form gespeichert werden, frei verwenden kann, und solche Kommentare, Ideen, Daten und/oder Fehlerberichte gelten nicht als Eigentum des Kunden.

7.7 Verwendung von Nutzungsdaten und Benutzerdaten: Der Kunde räumt Levuro hiermit eine nicht ausschliessliche, unterlizenzierbare, weltweite, gebührenfreie Lizenz ein, Nutzungsdaten und Benutzerdaten nur so weit zu verwenden, wie es für die Erbringung der Dienste durch Levuro erforderlich ist. Sofern und soweit Nutzungsdaten und Benutzerdaten personenbezogene Daten enthalten, gilt Abs. 14 (weiter unten).

7.8 Anonymisierte Nutzungsdaten: Levuro ist berechtigt, Nutzungsdaten zu anonymisieren und erhält Eigentum an diesen anonymisierten Nutzungsdaten (sortiert nach Uniqueid und Segmenten, z.B. Interessen oder Altersgruppe). Levuro wird diese anonymisierten Nutzungsdaten verwenden, um den Dienst für alle Kunden von Levuro, den Anzeigenverkauf und die Anzeigenschaltung über das Levuro-Anzeigenmodul und das Anzeigennetzwerk zu verbessern.

 

8. Laufzeit und Kündigung

8.1 Laufzeit („Laufzeit„): Für Online-Kaufpläne: Diese Vereinbarung beginnt mit dem Beginndatum und dauert für die anfängliche Laufzeit. Wenn der Kunde eine monatliche Zahlung gewählt hat, beträgt die anfängliche Laufzeit einen (1) Monat. Wenn der Kunde eine jährliche Zahlung gewählt hat, beträgt die anfängliche Laufzeit zwölf (12) Monate. Nach der Erstlaufzeit verlängert sich dieser Vertrag automatisch um einen weiteren (1) Monat, wenn die Erstlaufzeit einen Monat betrug, und um zwölf (12) Monate, wenn die Erstlaufzeit ein Jahr betrug, falls der Kunde die Dienste im Online-Benutzerkonto nicht vor Ablauf der Frist gekündigt hat.

Für Dienstleistungen, die über das Bestellformular erworben wurden: Diese Vereinbarung beginnt mit dem Beginndatum und dauert für die anfängliche Laufzeit. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich dieser Vertrag automatisch um weitere Zeiträume von einem (1) Jahr, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag schriftlich mindestens sechzig (60) Tage vor dem Ende der Erstlaufzeit oder dem Ende einer Verlängerungsperiode.

8.2 Kündigung durch eine der Parteien aus wichtigem Grund: Jede Partei kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn die andere Partei (i) einen wesentlichen Verstoss gegen diese Vereinbarung begeht, der dreissig (30) Tage nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über den Verstoss bei der verletzenden Partei unbehoben bleibt, oder (ii) ein Zwangs- oder freiwilliges Liquidationsverfahren einleitet.

8.3 Kündigung durch Levuro: Levuro ist auch berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen oder nach eigenem Ermessen auszusetzen, wenn der Kunde (i) mit der Zahlung der jeweiligen Rechnung mehr als einen Monat in Verzug ist und den überfälligen Betrag nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung bezahlt oder (ii) gegen die Lizenzbeschränkungen in den Abschnitten 3 und 4 oder in den Abschnitten 7 oben über Endbenutzer- und Kundeninhalte verstösst.

8.4 Nach der Kündigung: Nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund wird jede Partei alle Kopien der vertraulichen Dienste der anderen Partei an die andere Partei zurückgeben oder zerstören und deren Zerstörung bestätigen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dienste zu nutzen oder anderen die Nutzung der Dienste nach Ablauf der Frist zu gestatten. Die Rechte und Pflichten der Parteien nach den Abschnitten 6 bis 14, 16 und 18 bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen.

8.5 Verhältnis SOW und Vereinbarung: Eine Beendigung einer SOW hat keine Auswirkungen auf die Laufzeit einer anderen SOW und/oder die Laufzeit dieser Vereinbarung. Eine Kündigung dieser Vereinbarung führt automatisch zur Kündigung aller SOWs. Der Kunde hat alle Leistungen oder Professionellen Dienstleistungen im Rahmen einer SOW in voller Höhe zu bezahlen; Abschnitt 8.4 gilt nicht für SOWs.

8.6 Aussetzung des Dienstes: Levuro kann seine Leistung im Rahmen dieser Vereinbarung aussetzen und den Zugang des Kunden zu den Diensten ganz oder teilweise aussetzen, wenn (i) Levuro aus triftigen Gründen davon ausgeht, dass der Kunde den Dienst unter wesentlicher Verletzung der Abschnitte 3, 4 oder 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzt; oder (ii) ein gemäß der Vereinbarung fälliger Betrag nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, nachdem der Kunde mit der Zahlung in Verzug war, bei Levuro eingegangen ist, oder (iii) Levuro gesetzlich oder durch eine endgültige Entscheidung einer Aufsichts- oder Regierungsbehörde verpflichtet ist, die Dienstleistungen auszusetzen, bis dieses Ereignis behoben ist.

 

9. Vertraulichkeit

9.1 Vertrauliche Informationen“ bedeutet: (i) alle Informationen einer Partei im Zusammenhang mit ihrem Geschäftsbetrieb, die schriftlich, mündlich oder in anderer Form in oder unter oder im Zusammenhang mit dem Vertrag offenbart werden und zum Zeitpunkt der Offenlegung auffallend als „vertraulich“ bezeichnet werden, oder alle Informationen, die aufgrund der Art der Umstände, unter denen die Offenlegung stattfindet, angemessen als „vertraulich“ anzusehen sind; (ii) alle Daten oder Sitzungsschlüssel, die durch die Nutzung des Dienstes erhalten wurden; und (iii) die spezifischen Bedingungen und den Inhalt dieses Vertrages.

9.2 Verpflichtung: Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht verwenden, es sei denn, dies ist für die Erfüllung dieser Vereinbarung, der Dienstleistungen und der Professionellen Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich, und sie darf keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben, mit Ausnahme derjenigen ihrer Mitarbeiter und Auftragnehmer, die diese vertraulichen Informationen für die Erfüllung dieser Vereinbarung, der Dienstleistungen und der Professionellen Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung kennen müssen und die einer schriftlichen Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen, die mindestens genauso geschützt ist wie die hierin festgelegten Bedingungen. Jede Vertragspartei unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um die Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei, die sich in ihrem Besitz oder ihrer Kontrolle befinden, zu wahren. Jede Partei ist verpflichtet, alle von der anderen Partei offenbarten vertraulichen Informationen, die sich nach Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung in ihrem Besitz befinden, zurückzugeben oder zu vernichten.

9.3 Ausschlüsse: Die Geheimhaltungsverpflichtungen jeder Vertragspartei gelten nicht für Informationen, die: (i) der Öffentlichkeit ohne Verschulden oder Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei allgemein bekannt ist oder wird; (ii) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmässig im Besitz der empfangenden Partei befand, ohne eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit; (iii) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, ohne die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden; oder (iv) von der empfangenden Partei rechtmässig von einem Dritten ohne Einschränkung der Nutzung oder Offenlegung erhalten werden. Jede Partei kann jedoch die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen: (i) gemäss dem Beschluss oder der Anforderung eines Gerichts, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen Regierungsstelle, vorausgesetzt, dass (a) die Partei, die verpflichtet ist, eine solche Offenlegung vorzunehmen, der anderen Partei eine angemessene Frist setzt, um dieser zu ermöglichen, eine solche Anordnung oder Anforderung anzufechten, und (b) die Partei, die verpflichtet ist, eine solche Offenlegung vorzunehmen, die dritte Partei angewiesen hat, die relevanten Informationen von der anderen Partei zu erhalten; (ii) wie in den geltenden Wertpapiervorschriften vorgeschrieben; oder (iii) auf vertraulicher Basis an gegenwärtige oder zukünftige Anbieter von Risikokapital und/oder potenzielle private Investoren in oder Erwerber dieser Partei. In jedem Fall werden nur solche vertraulichen Informationen offengelegt, soweit dies erforderlich ist, um den vorgenannten Aufforderungen nachzukommen.

10. Entschädigung

10.1 Gegenseitige Entschädigung: Jede Partei entschädigt die andere Partei und schützt sie von allen Kosten, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten und Ausgaben (einschliesslich Anwaltsgebühren und -kosten), die sich aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter ergeben, die behaupten, dass die Dienste (Levuro) oder der Kundeninhalt (Kunde), soweit anwendbar, ein Recht Dritter verletzen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, Urheber-, Patent-, Marken- oder andere Rechte an geistigem Eigentum oder Öffentlichkeits-, Vertraulichkeits-, Eigentums- oder Datenschutzrecht.

10.2 Entschädigungsverfahren: Die Entschädigungspflicht jeder Partei in Abschnitt 10.1 ist in jedem Fall davon abhängig, dass die entschädigte Partei (i) den Anspruch unverzüglich der entschädigenden Partei mitteilt; (ii) der entschädigenden Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überträgt (vorausgesetzt, dass die entschädigende Partei einen solchen Anspruch nicht erfüllen kann, es sei denn, eine solche Einigung befreit die entschädigte Partei bedingungslos von jeglicher Haftung und beeinträchtigt nicht die Geschäftstätigkeit der entschädigten Partei); und (iii) der entschädigenden Partei alle verfügbaren und notwendigen Informationen und angemessene Unterstützung zur Verfügung stellt.

 

11. Einschränkungen und Haftungsausschlüsse

11.1 Einschränkung der Dienstleistungen: Levuro ist nicht verpflichtet, die Nutzung der Dienste durch einzelne Interne Benutzer oder Endbenutzer zu überwachen, zu überprüfen oder einzuschränken oder andere Massnahmen in Bezug auf Kundeninhalte oder andere vom Kunden in die Dienste hochgeladene Inhalte zu ergreifen. Levuro befürwortet weder Kundeninhalte noch Meinungen, Empfehlungen oder Ratschläge, die darin zum Ausdruck kommen. Levuro lehnt jede Verantwortung oder Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten für die Nutzung der Dienste durch einen Internen Benutzer oder Endbenutzer sowie für die Genauigkeit, Vollständigkeit, Angemessenheit, Rechtmässigkeit oder Anwendbarkeit von Kundeninhalten ab, und der Kunde verzichtet hiermit auf alle Rechte oder Rechtsmittel, die der Kunde in Bezug auf Levuro hat.

11.2 Gewährleistungsausschluss: Sofern nicht ausdrücklich in den Bedingungen dieser Vereinbarung vorgesehen, lehnt Levuro ausdrücklich alle ausdrücklichen oder implizierten Garantien in Bezug auf die Dienste und Inhalte von Levuro ab, einschliesslich aller implizierten Garantien in Bezug auf Qualität, Verfügbarkeit, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung von Rechten. Darüber hinaus gibt Levuro keine Zusicherung oder Garantie, dass die Dienste oder der Inhalt von Levuro fehlerfrei sind oder dass alle Fehler behoben werden. Das einzige Rechtsmittel des Kunden für den Fall, dass Levuro keine Dienstleistung erbringt, ist in Anlage B (Service Level Agreement) enthalten. Abschnitt 10 und 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.

 

12. Haftungsbeschränkung:

12.1 Haftungsbeschränkung: Abgesehen von der Haftung aus Zahlungs-, Vertraulichkeits- oder Entschädigungspflichten haftet Levuro gegenüber dem Kunden in keinem Fall für indirekte oder Folgeschäden (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, Daten-, Umsatz-, Gewinn-, Nutzungs- oder andere wirtschaftliche Vorteile), unabhängig von der Rechtsgrundlage, die sich aus oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben.

12.2 Vereinbarte Haftungsgrenze: Die Parteien vereinbaren, dass jede Haftung von Levuro im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung auf einen Betrag beschränkt ist, der hundert (100) % der vom Kunden im Rahmen der anwendbaren SOW in den zwölf Monaten vor dem Schadensfall gezahlten Gebühren entspricht, oder – falls sich das Schadensfall nicht auf eine bestimmte SOW bezieht – hundert (100) % der vom Kunden im Rahmen der gesamten Vereinbarung in den zwölf (12) Monaten vor dem Schadensfall gezahlten Gebühren.

12.3 Unbegrenzte Haftung: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von Levuro für vorsätzliche oder betrügerische Handlungen oder Unterlassungen oder eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für die Haftung nach dem geltenden Produkthaftungsgesetz. Darüber hinaus gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht, wenn und soweit Levuro eine bestimmte Garantie übernommen hat.

12.4 Pflicht zur Milderung: Der Kunde hat geeignete Massnahmen zur Abwendung und Minderung von Schäden zu ergreifen.

 

13. Höhere Gewalt:

Keine der Parteien haftet der anderen Partei gegenüber wegen eines Ausfalls oder einer Leistungsverzögerung aufgrund von Ereignissen, die ausserhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen und die unter anderem Denial-of-Service-Angriffe, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen, höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, staatliche Massnahmen, Erdbeben oder Internetverbindungs- oder Ausfallprobleme bei grossen Telekommunikationsanbietern oder einer Levuro-Koordinierungseinrichtung beinhalten können.

 

14. Datenschutz

14.1 Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Abkommens verpflichten sich die Parteien, die Bestimmungen der geltenden nationalen Datenschutzgesetze einzuhalten.

14.2 Wenn der Kunde bestimmte Einstellungen wählt oder bestimmte Funktionen des Dienstes implementiert, kann Levuro personenbezogene Daten erfassen oder anderweitig verarbeiten. Die Verarbeitung der Nutzungsdaten, wie in Abschnitt 7.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert ausgenommen, erkennen die Parteien an und vereinbaren, dass Levuro personenbezogene Daten ausschliesslich als Datenverarbeiter erhält, der im Namen des Kunden handelt. In diesem Fall ist der Kunde allein verantwortlich für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und für die Einholung der gesetzlich erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und Autorisierungen.

14.3 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Beantwortung aller Anfragen eines Endnutzers oder eines Internen Nutzers oder von Mitarbeitern des Kunden im Zusammenhang mit den Diensten.

 

15. Marketing

Der Kunde räumt Levuro das Recht ein, den Namen und das Logo des Kunden während der Laufzeit auf der Website von Levuro und/oder in Marketingmaterialien zu verwenden, nur um den Kunden als Dienstleistungsnutzer zu identifizieren.

Für PR-Zwecke kann Levuro den Namen, das Logo und den Testfall des Kunden verwenden, um das Geschäft von Levuro zu fördern, und kann um Testimonials bitten, die Levuro präsentieren und an Dritte weitergeben werden.

Der Kunde muss jede andere Verwendung seines Namens oder Logos vorab schriftlich genehmigen. Der Kunde wird diese Zustimmung nicht unangemessen verweigern.

 

16. Mitteilungen

Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich sind, müssen schriftlich durch einen staatlich anerkannten Übernachtlieferdienst oder per E-Mail, wie nachstehend beschrieben, an die andere Vertragspartei an die hier angegebene Adresse übermittelt werden.

Alle Mitteilungen gelten mit Zugang, oder, falls früher, zwei (2) Werktage nach ihrer Hinterlegung in der Post als eingegangen.

Jede Vertragspartei kann ihre Anschrift ändern, indem sie der anderen Vertragspartei gemäss diesem Abschnitt rechtzeitig die neue Anschrift mitteilt.

 

17. Übertragung

Keine der Parteien darf diese Vereinbarung oder sich daraus ergebende Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung auf Dritte übertragen, die nicht unangemessen zurückgehalten wird.

Ungeachtet des Vorherstehenden kann Levuro diese Vereinbarung oder sich daraus ergebende Rechte oder Pflichten ohne Zustimmung des Kunden auf ein Mutter- oder Tochterunternehmen übertragen.

Jede angebliche Übertragung, die gegen diesen Abschnitt verstösst, ist nichtig.

 

18. Allgemeines

18.1 Unabhängige Auftragnehmer: Ungeachtet einer Bestimmung dieser Vereinbarung ist jede Partei für alle Zwecke dieser Vereinbarung unabhängig und handelt unabhängig und nicht als Auftragnehmer, Partner, Joint Venturer, Agent, Mitarbeiter oder Arbeitgeber der anderen Partei und wird die andere Partei nicht an einen Vertrag binden oder zu binden versuchen.

18.2 Wirksamkeit / Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

18.3 Trennbarkeit: Für den Fall, dass eine Bestimmung in dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird der nicht durchsetzbare Teil im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang wirksam und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und Wirkung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das Versäumnis einer Partei, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung.

18.4 Keine Begünstigten von Drittanbietern: Die Parteien erkennen an, dass, sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, die in den Vereinbarungen festgelegten Verpflichtungen ausschliesslich zum Nutzen der Parteien bestimmt sind. Nichts hierin, weder ausdrücklich noch impliziert, verleiht einem Dritten, einer natürlichen oder juristischen Person, mit Ausnahme der Parteien, das Recht, eine Bestimmung des Vertrages durchzusetzen.

18.5 Geltendes Recht: Diese Vereinbarung unterliegt dem schweizerischen Recht, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf Kollisionsnormen beziehen. Jede Klage oder jedes Verfahren, das sich aus dieser Vereinbarung ergibt, wird ausschliesslich vor Gerichten in Zürich, Schweiz, erhoben, und die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich der persönlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand darin zu.

18.6 Vollständige Vereinbarung: Diese Vereinbarung umfasst die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und Levuro über den hierin enthaltenen Gegenstand und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Verhandlungen, Diskussionen oder Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien über diesen Gegenstand. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform durch die Parteien, einschliesslich dieser Schriftform. Im Falle eines Konflikts zwischen den auf der Levuro-Website veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser Vereinbarung gilt letztere.

Zuschreibungen von Drittanbietern:
Open-Source- und Drittlizenzen und -zuordnungen werden unter https://levuro.com/thirdparty/ auf dem neuesten Stand gehalten.

YouTube API:
Mit der Annahme dieser Bedingungen erklärt sich der Kunde mit den YouTube-Nutzungsbedingungen https://www.youtube.com/t/terms einverstanden.

Levuro, November 2021